In meiner Berufsausübung habe ich oft Gelegenheit, Lahnsteuer pflichtigen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Was ich da zu sehen bekomme, ist meist unglaublich. Auch heute noch werden Steuern aus Unkenntnis der möglichen Vorteile und aus mangeln der Eigeninitiative überzahlt. Dabei will ja das Finanzamt gar nicht mehr haben, als ihm zusteht. Wenn der Lohnsteuerpflichtige aber erwartet, auf seine Versäumnisse aufmerksam gemacht zu werden, so gibt er sich leider trügerischen Hoffnungen hin. Bei aller Näch stenliebe wäre das Finanzamt dazu nicht in der Lage. Es kann doch nur jeder selbst in seinen Geldbeutel hineinsehen und seine finan ziellen Belange beurteilen. Und die Kenntnis der persönlichen Ver hältnisse ist nun einmal Voraussetzung für jede weitere Überlegung. Ein Einkommensteuerpflichtiger wird seinen Steuerberater fragen, wie er die günstigste Steuerveranlagung erreichen kann. Diese Mög lichkeit hat der Lohnsteuerpflichtige in den seltensten Fällen. In Unkenntnis der im Gesetz festgelegten Möglichkeiten versäumt er die Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen und zahlt mehr Steuern als not wendig ist. Ich habe selten einen Fall erlebt, bei dem nicht noch irgendeine Vergünstigung hätte erzielt werden können. In Erkenntnis dieser Tatsachen sollte der Lohnsteuerpflichtige zu einer leider noch viel zu wenig augewandten Selbsthilfe greifen: Er sollte sich mit dem Lohnsteuerrecht vertraut machen. Hier und da geschieht das auch mit gutem Erfolg. Die meisten aber scheuen sich, die umfangreiche Steuerliteratur anzuschaffen, einmal wegen des damit verbundenen wesentlichen Geldaufwandes, zum anderen, weil sie fürchten, damit wenig oder nichts anfangen zu können.
Aktualisiert: 2023-07-03
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In meiner Berufsausübung habe ich oft Gelegenheit, Lahnsteuer pflichtigen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Was ich da zu sehen bekomme, ist meist unglaublich. Auch heute noch werden Steuern aus Unkenntnis der möglichen Vorteile und aus mangeln der Eigeninitiative überzahlt. Dabei will ja das Finanzamt gar nicht mehr haben, als ihm zusteht. Wenn der Lohnsteuerpflichtige aber erwartet, auf seine Versäumnisse aufmerksam gemacht zu werden, so gibt er sich leider trügerischen Hoffnungen hin. Bei aller Näch stenliebe wäre das Finanzamt dazu nicht in der Lage. Es kann doch nur jeder selbst in seinen Geldbeutel hineinsehen und seine finan ziellen Belange beurteilen. Und die Kenntnis der persönlichen Ver hältnisse ist nun einmal Voraussetzung für jede weitere Überlegung. Ein Einkommensteuerpflichtiger wird seinen Steuerberater fragen, wie er die günstigste Steuerveranlagung erreichen kann. Diese Mög lichkeit hat der Lohnsteuerpflichtige in den seltensten Fällen. In Unkenntnis der im Gesetz festgelegten Möglichkeiten versäumt er die Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen und zahlt mehr Steuern als not wendig ist. Ich habe selten einen Fall erlebt, bei dem nicht noch irgendeine Vergünstigung hätte erzielt werden können. In Erkenntnis dieser Tatsachen sollte der Lohnsteuerpflichtige zu einer leider noch viel zu wenig augewandten Selbsthilfe greifen: Er sollte sich mit dem Lohnsteuerrecht vertraut machen. Hier und da geschieht das auch mit gutem Erfolg. Die meisten aber scheuen sich, die umfangreiche Steuerliteratur anzuschaffen, einmal wegen des damit verbundenen wesentlichen Geldaufwandes, zum anderen, weil sie fürchten, damit wenig oder nichts anfangen zu können.
Aktualisiert: 2023-07-03
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In meiner Berufsausübung habe ich oft Gelegenheit, Lahnsteuer pflichtigen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Was ich da zu sehen bekomme, ist meist unglaublich. Auch heute noch werden Steuern aus Unkenntnis der möglichen Vorteile und aus mangeln der Eigeninitiative überzahlt. Dabei will ja das Finanzamt gar nicht mehr haben, als ihm zusteht. Wenn der Lohnsteuerpflichtige aber erwartet, auf seine Versäumnisse aufmerksam gemacht zu werden, so gibt er sich leider trügerischen Hoffnungen hin. Bei aller Näch stenliebe wäre das Finanzamt dazu nicht in der Lage. Es kann doch nur jeder selbst in seinen Geldbeutel hineinsehen und seine finan ziellen Belange beurteilen. Und die Kenntnis der persönlichen Ver hältnisse ist nun einmal Voraussetzung für jede weitere Überlegung. Ein Einkommensteuerpflichtiger wird seinen Steuerberater fragen, wie er die günstigste Steuerveranlagung erreichen kann. Diese Mög lichkeit hat der Lohnsteuerpflichtige in den seltensten Fällen. In Unkenntnis der im Gesetz festgelegten Möglichkeiten versäumt er die Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen und zahlt mehr Steuern als not wendig ist. Ich habe selten einen Fall erlebt, bei dem nicht noch irgendeine Vergünstigung hätte erzielt werden können. In Erkenntnis dieser Tatsachen sollte der Lohnsteuerpflichtige zu einer leider noch viel zu wenig augewandten Selbsthilfe greifen: Er sollte sich mit dem Lohnsteuerrecht vertraut machen. Hier und da geschieht das auch mit gutem Erfolg. Die meisten aber scheuen sich, die umfangreiche Steuerliteratur anzuschaffen, einmal wegen des damit verbundenen wesentlichen Geldaufwandes, zum anderen, weil sie fürchten, damit wenig oder nichts anfangen zu können.
Aktualisiert: 2023-04-01
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In meiner Berufsausübung habe ich oft Gelegenheit, Lahnsteuer pflichtigen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Was ich da zu sehen bekomme, ist meist unglaublich. Auch heute noch werden Steuern aus Unkenntnis der möglichen Vorteile und aus mangeln der Eigeninitiative überzahlt. Dabei will ja das Finanzamt gar nicht mehr haben, als ihm zusteht. Wenn der Lohnsteuerpflichtige aber erwartet, auf seine Versäumnisse aufmerksam gemacht zu werden, so gibt er sich leider trügerischen Hoffnungen hin. Bei aller Näch stenliebe wäre das Finanzamt dazu nicht in der Lage. Es kann doch nur jeder selbst in seinen Geldbeutel hineinsehen und seine finan ziellen Belange beurteilen. Und die Kenntnis der persönlichen Ver hältnisse ist nun einmal Voraussetzung für jede weitere Überlegung. Ein Einkommensteuerpflichtiger wird seinen Steuerberater fragen, wie er die günstigste Steuerveranlagung erreichen kann. Diese Mög lichkeit hat der Lohnsteuerpflichtige in den seltensten Fällen. In Unkenntnis der im Gesetz festgelegten Möglichkeiten versäumt er die Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen und zahlt mehr Steuern als not wendig ist. Ich habe selten einen Fall erlebt, bei dem nicht noch irgendeine Vergünstigung hätte erzielt werden können. In Erkenntnis dieser Tatsachen sollte der Lohnsteuerpflichtige zu einer leider noch viel zu wenig augewandten Selbsthilfe greifen: Er sollte sich mit dem Lohnsteuerrecht vertraut machen. Hier und da geschieht das auch mit gutem Erfolg. Die meisten aber scheuen sich, die umfangreiche Steuerliteratur anzuschaffen, einmal wegen des damit verbundenen wesentlichen Geldaufwandes, zum anderen, weil sie fürchten, damit wenig oder nichts anfangen zu können.
Aktualisiert: 2023-04-04
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