14. Münsterische Sozialrechtstagung
Die Reform der Pflegeversicherung 5. Dezember 2008 in Münster
Heinrich Dörner, Dirk Ehlers, Detlef Gebauer, Petra Pohlmann, Martin Schulze Schwienhorst, Heinz-Dietrich Steinmeyer, Peter Wigge
Die Sozialversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen und ist deshalb regelmäßig Gegenstand von Reformmaßnahmen. Dabei besteht der Anspruch, ein ausreichendes Versorgungs- und Sicherungsniveau zu gewährleisten und gleichzeitig den Beitrag möglichst niedrig zu halten, um die Abgabenlast nicht noch weiter zu erhöhen. An dieser doppelten Prämisse ist jedes Bemühen des Gesetzgebers zu messen. Das gilt auch für die jüngste Reform der Pflegeversicherung. Hauptanliegen des Gesetzgebers war insgesamt sicherlich die Verbesserung der Versorgungssituation für die Pflegebedürftigen, über die seit Schaffung der sozialen Pflegeversicherung kritisch diskutiert wird. Neben moderaten Leistungsanpassungen sieht das Gesetz deshalb nun eine Reihe von Maßnahmen der Qualitätssicherung vor. Kernelement der Reform war daneben die Errichtung der sog. Pflegestützpunkte, die eine bessere Koordinierung der verschiedenen Angebote für Betroffene und Angehörige gewährleisten sollen. Auch der Abbau von Reibungspunkten zwischen Kranken- und Pflegeversicherung war schließlich ein zentrales Vorhaben des Reformgesetzgebers.
Der Frage, ob das „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“ den so formulierten Ansprüchen tatsächlich gerecht wird und zudem die strukturellen Defizite dieses Sozialversicherungszweiges nachhaltig beseitigen kann, widmete sich die 14. Münsterische Sozialrechtstagung im Dezember 2008. Der vorliegende Band enthält die Beiträge der Referenten. Neben einer Vorstellung der Reform aus Sicht der Bundesregierung (Dr. von Schwanenflügel) und einer kritischen Analyse der Gesamtkonzeption (Prof. Dr. Wasem) finden sich Erörterungen zu den verschiedenen Ansatzpunkten der Reform, insbesondere zur Verbesserung der Versorgungssituation im Allgemeinen (Referate Bölicke und Dr. Berg), zur Errichtung der sog. Pflegestützpunkte (Referate Schütz und Dr. Hilse) sowie zur Neujustierung der Schnittstellen zwischen Kranken- und Pflegeversicherung (Referate Dr. Daubenbüchel und Sjuts).