Abfallwirtschaft in der Praxis
Hubert DI Grech, Roland DI Starke, Stefan Dr. Brezovich, Peter MBA Dr. Hodecek, Katharina Dr. Huber-Medek, Andreas Ing. Westermayer, Maria Mag. Amon, Erich Mag. Dr. Rosenbach, Georg Mag. Fürnsinn, Gernot Mag. Lorenz, Franz Mag. Mochty, Martin Mag. Niederhuber, Christoph Mag. Pinter
Mit 1. Jänner 2022 sind als letzter Teil der Abfallverzeichnisverordnung 2020 nun auch das neue Abfallverzeichnis (Anlage 1) sowie die Zuordnungskriterien zum Abfallverzeichnis (Anlage 2) in Kraft getreten. Das neue Abfallverzeichnis im Anhang 1 ersetzt das bisherige der Anlage 5 der Abfallverzeichnisverordnung 2003. Neben der Einfügung neuer Abfallarten wurden bestehende Abfallarten gestrichen oder von nicht gefährlich auf gefährlich geändert. Bei einigen Abfallarten wurden auch die Bezeichnungen geändert.
Informieren Sie sich jetzt über die neuen Regelungen sowie über alle weiteren Pflichten in der betrieblichen Abfallwirtschaft in der top-aktuellen Arbeitshilfe „Abfallwirtschaft in der Praxis“.
Ihre Vorteile!
Sie wissen über alle Neuheiten, die die Abfallverzeichnisverordnung 2020 mit sich bringt, genau Bescheid.
Auch zur AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket haben Sie alle Informationen, die Sie brauchen, übersichtlich zur Hand.
Sie kennen und erfüllen Ihre Pflichten bei der Lagerung, Verwertung und Behandlung von betrieblichen Abfällen.