Aktuelle Gesetze ArbeitnehmerInnenschutz Bau 2018
vormals „Aushangpflichtige Gesetze“
Robert Rosenberger, Service-GmbH der Wirtschaftskammer Österreich, Christoph Wiesinger
Mit dem Deregulierungsgesetz 2017 wurde unter anderem die Auflagepflicht für Gesetze im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes ab 01.07.2017 aufgehoben. Diese Neuregelung betrifft aber nur die sogenannte Aushangpflicht als solche. Die arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen gelten unverändert weiter und sind von allen Unternehmen inhaltlich zu kennen und einzuhalten. Daher wird es bewährte Publikationen in diesem Bereich, wie die gedruckte Sammlung von Gesetzen und Verordnungen (Sammlung „Aushangpflichtige Gesetze“) oder die Mappe „Sicherheit am Bau“ weiterhin geben, um den Rechtsanwendern den Zugang zum Recht weiterhin einfach zu ermöglichen. Die Sammlung „Aushangpflichtige Gesetze“ eignet sich nach wie vor als kompaktes und aktuelles Nachschlagewerk für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sachverständige und Experten im Baubereich.