Allgemeine Waffengesetz-Verordnung AWaffV 2022
Ronny Studier
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
„Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. September 2020 (BGBl. I S. 1977) geändert worden ist“
Inhaltsübersicht:
Abschnitt 1 Nachweis der Sachkunde
Abschnitt 2 Nachweis der persönlichen Eignung
Abschnitt 3 Schießsportordnungen; Ausschluss von Schusswaffen; Fachbeirat
Abschnitt 4 Benutzung von Schießstätten
Abschnitt 5 Aufbewahrung von Waffen und Munition
Abschnitt 6 Vorschriften für das Waffengewerbe
Unterabschnitt 1 Fachkunde
Unterabschnitt 2 Ersatzdokumentation
Unterabschnitt 3 Kennzeichnung von Waffen
Abschnitt 7 Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen
Abschnitt 7a Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen
Abschnitt 8 Vorschriften mit Bezug zur Europäischen Union und zu Drittstaaten
Unterabschnitt 1 Anwendung des Gesetzes auf Bürger der Europäischen Union
Unterabschnitt 2 Erwerb von Waffen und Munition in anderen Mitgliedstaaten; Verbringen und Mitnahme
Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
Anlage (zu § 15 Abs. 2 Nr. 2) Waffen- und Munitionsarten