Alternativenprüfung im Netzausbaurecht
eine Rechtsanalyse unter Berücksichtigung der Erdkabelalternative auf Höchstspannungsebene
Petra Kistner
Alternativenprüfungen im Netzausbaurecht:
Eine Rechtsanalyse unter besonderer Berücksichtigung der Erdkabelalternative auf Höchstspannungsebene
Mit dem Energiewendegesetzespaket aus dem Jahr 2011 wurde die politische Entscheidung für einen Ausstieg aus der atomaren Stromgewinnung bis zum Jahr 2022 und die damit einhergehende Substitution der wegfallenden Strommengen durch Strom aus regenerativen Energiequellen rechtlich umgesetzt. Zentraler Bestandteil jenes Gesetzespaketes war die Einführung der gesetzlichen Bedarfsplanung für Höchstspannungsleitungen gemäß §§ 12a ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Schaffung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG), um den notwendigen Ausbau des Höchstspannungsnetzes zu beschleunigen.
Die Einführung jener neuen Regelungen verdeutlicht die Bedeutung des Ausbaus des Höchstspannungsnetzes für das Gelingen der Energiewende. Zentrale Aufgabe der §§ 12a ff. EnWG, des NABEG sowie der daneben weiterhin zur Anwendung kommenden rechtlichen Vorgaben zum bedarfsgerechten Netzausbau, des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG), des Raumordnungsgesetzes (ROG) sowie der §§ 43 ff. EnWG ist dabei die Prüfung von Alternativen und damit der Beantwortung der Fragen „ob“, „wo“ und „wie“ ein Leitungsvorhaben auf Höchstspannungsebene verwirklicht werden soll.
Die Prüfung von Alternativen ist dabei auf allen drei Stufen des Netzausbaurechts − (gesetzliche) Bedarfsplanung, Trassenkorridorfindung und Trassenfestlegung − angezeigt, wobei das Recht unterschiedliche Anforderungen an deren jeweilige Ausgestaltung stellt. Im Bereich des Ausbaus des Höchstspannungsnetzes treffen jene rechtlichen Vorgaben dabei auf technische und faktische Beschränkungen, wobei technische und faktische Möglichkeiten ihrerseits durch das Recht begrenzt werden. Dies wird besonders deutlich im Hinblick auf die rechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Möglichkeit ein Vorhaben als Erdkabel zu realisieren, sodass jene Vorgaben besondere Berücksichtigung finden.
Die Arbeit stellt die rechtlichen Anforderungen an die Alternativenprüfung in jener Gemengelage dar und untersucht dabei insbesondere die rechtliche Realisierbarkeit von Höchstspannungserdkabeln. Dazu werden zunächst die allgemeinen Anforderungen an die Alternativenprüfungen im Bereich der räumlichen Planung dargestellt und sodann die rechtlichen Vorgaben der Planung und Zulassung von Höchstspannungsleitungen im Hinblick auf die vorzunehmenden Alternativenprüfungen untersucht.
Neben den nationalen Vorgaben im Bereich der Planung und Zulassung von Höchstspannungsleitungen werden dabei auch die europäischen Vorgaben betrachtet, wobei insbesondere der Einfluss der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur in den Blick genommen wird.