Ambulantes Operieren – Vernetzung der Dienste
Medizinrechtliche Aspekte
Gert Carstensen, Klaus Ulsenheimer
Das ambulante Operieren in Krankenhäusern, Tageskliniken und Praxen niedergelassener Ärzte ist nach der Zielsetzung des Gesundheitsstrukturgesetzes eine, vielleicht die entscheidende strukturpolitische Weichenstellung zur Kostenreduzierung und zum effizienteren Mitteleinsatz im Gesundheitswesen. Die Vernetzung zwischen Klinik und hausärztlicher Pflege, zwischen stationärem und ambulantem Bereich wirft jedoch eine Fülle schwieriger organisatorischer, medizinischer, pflegerischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Fragen auf, wie die Vielzahl der Autoren und die Vielfalt der Beiträge aus unterschiedlichsten Blickwinkeln anschaulich zeigt. Die Lösung der hier behandelten Probleme ist jedoch zwingend und dringend notwendig, damit die Verantwortlichen die neuen Strukturen schaffen und sich diese entfalten können.