Anwaltsgebühren bei Prozess-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
Lotte Thiel
81 % aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bearbeiten Prozess- und Verfahrenskostenhilfemandate! Bei einem Fünftel der Anwälte liegt der Anteil solcher Mandate bei über 30 % (Quelle: Soldan Institut, Studie zur Fremdfinanzierung anwaltlicher Rechtsdienstleistungen)! Wer hier als Anwalt nicht das Maximum erwirtschaftet, hat schnell das Nachsehen. Die zahlreichen jüngsten Gesetzesänderungen machen es noch schwieriger, nicht nur richtig, sondern auch effizient abzurechnen. Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das Gesetz zur Änderung des Prozeskostenhilfe- und Beratungshilferechts und das Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts haben zum 1.8.2013 bzw. 1.1.2014 massive Änderungen in diesem Bereich herbeigeführt. Zudem haben sich durch die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2013 die nach § 115 ZPO maßgebenden Beträge geändert. Die aus der Praxis bestens erfahrene Autorin gibt Ihnen das richtige Rüstzeug, damit Sie sich geschickt und erfolgreich durch den Gebührendschungel in PKH- und VKH-Mandanten kämpfen können. Selbstverständlich bildet eine genaue Schilderung des im Einzelfall einschlägigen Verfahrensrecht immer den Dreh – und Angelpunkt der Ausführungen. Zahlreiche Muster, Abrechnungsbeispiele und Tabellen machen das Werk zu einer unverzichtbaren Arbeitshilfe.