Arbeitsblatt DWA-A 791-2 Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) – Heizölverbraucheranlagen – Teil 2: Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen
Das Arbeitsblatt DWA-A 791-2 (TRwS 791-2) konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen im Sinne von §§ 62 und 63 WHG und der AwSV an bestehende Heizölverbraucheranlagen, die vor Inkrafttreten der TRwS 791-1 „Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen“ errichtet wurden und betrieben werden. Eine Abstimmung mit anderen TRwS ist erfolgt, die speziellen Regelungen dieser TRwS gehen anderen TRwS vor.
Gemäß §§ 68 und 69 der AwSV kann die zuständige Behörde bei Abweichungen von deren Anforderungen technische oder organisatorische Anpassungsmaßnahmen anordnen. In TRwS 791-2 werden für bestehende Heizölverbraucheranlagen diese Anpassungsmaßnahmen beispielhaft beschrieben. Es werden auf Basis des Anforderungsniveaus von TRwS 791-1 Festlegungen für bestehende Heizölverbraucheranlagen getroffen, dabei werden entweder die Festlegungen von TRwS 791-1 durch einen entsprechenden Querverweis auf bestehende Heizölverbraucheranlagen übertragen oder es werden abweichende Anforderungen bzw. alternative Maßnahmen beschrieben.
Die TRwS 791-2 hat den Charakter einer allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne von § 62 Absatz 2 WHG.