Arbeitsblatt DWA-A 791 (TRwS 791) Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Heizölverbraucheranlagen
Die TRwS 791 „Heizölverbraucheranlagen“ konkretisiert die wasserrechtlichen, technischen und betrieblichen Anforderungen im Sinne § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Dabei werden Festlegungen für neu zu errichtende und auch für bereits in Betrieb befindliche Heizölverbraucheranlagen aufgestellt. Die TRwS 791 hat den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik im Sinne § 62 Absatz 2 WHG.