Arzneimittellisten im Sanitätergesetz
Daniel Hiermayer
Notfallmedikamente retten Leben. Aber: Was ist ein Notfallmedikament? Wann liegt ein Notfall vor? Wer muss im Notfall Medikamente verabreichen können? Das Berufsrecht der präklinischen Notfallmedizin bietet eine Antwort. Nicht nur Ärzte, sondern auch Notfallsanitäter – oftmals die ersten, zuweilen die einzigen am Notfallort – sollen, können und müssen Medikamente verabreichen. In Arzneimittellisten wird festgehalten, welche Medikamente Notfallsanitäter verabreichen sollen. Dabei muss die Balance gehalten werden zwischen Übersichtlichkeit und Handhabbarkeit im Stress einerseits und bester Versorgung möglichst aller Patienten andererseits. Wie kann das gelingen? Was können Arzneimittellisten leisten und was nicht? Was darf und was muss der Notfallsanitäter selbst beitragen? Diese Arbeit erhellt systematisch und zweckorientiert die Bedingungen der Arzneimittelgabe durch Notfallsanitäter.