Aufsicht über journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien
Verfassungsrechtliche Würdigung der §§ 11 und 109 MStV sowie Reformvorschläge
Hubertus Gersdorf
Der Medienstaatsvertrag (MStV) aus dem Jahr 2020 unterwirft journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien einer Aufsicht. Dies betrifft insbesondere diejenigen Medien, die bisher nicht durch den Deutschen Presserat kontrolliert wurden.
Das neue Ordnungsmodell des MStV wirft somit eine Vielzahl verfassungs- und einfachrechtlicher Fragen und Bedenken auf. Auf diese geht das vorliegende Werk ein und bietet einige konkrete Reformvorschläge.