Aufsicht über strukturierte Rückversicherungskonzepte
Christian Armbrüster, Horst Baumann, Helmut Gründl, Benedikt Laudage, Helmut Schirmer, Hans-Peter Schwintowski, Wolfgang Zschockelt
Kam das Versicherungsaufsichtsrecht bis vor wenigen Jahren noch weitestgehend ohne eine direkte Aufsicht von Rückversicherungsunternehmen aus, so ist diese mittlerweile in ihrer Intensität fast auf dem Niveau der Erstversicherungsaufsicht. Ähnlich steht es mit der Aufsicht über Rückversicherungsverträge und verwandte Maßnahmen des Risikotransfers und der Risikofinanzierung. Gesetzgeberisch sind hier auf europäischer Ebene die Verabschiedung der Rückversicherungsrichtlinie und der Entwurf der Solvency-II-Rahmenrichtlinie sowie auf nationaler Ebene insbesondere die 8. VAG-Novelle und die Veröffentlichung der Verordnung über Finanzrückversicherungsverträge und Verträge ohne hinreichenden Risikotransfer (FinRVV) zu nennen.
Die gesetzgeberische Tätigkeit alleine wäre schon Grund genug, sich eingehend mit den Grenzen der Zulässigkeit und der aufsichtsrechtlichen Wirkungsweise von Rückversicherungskonzepten und verwandten Methoden zu befassen. Daneben steht der Erfindungsgeist in der Versicherungswirtschaft jedoch nach wie vor nicht still. In den letzten Jahrzehnten ist das Spektrum der Risikominderungs- und Risikofinanzierungstechniken erweitert worden. Katastrophen-Anleihen, Finanzrückversicherungen oder Versicherungsderivate, wie auch immer man versucht, diese Gestaltungsalternativen terminologisch zu fassen, allen ist eine relativ junge Historie in der Praxis und damit auch in der Aufsicht gemein.
Gegenstand dieser Arbeit ist aus diesem Grunde eine Standortbestimmung der Aufsicht über „strukturierte“ Rückversicherungskonzepte hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Zulässigkeit und Wirkungsweise auf die Solvabilität. Darüber hinaus wirft die Arbeit aber auch einen Blick in die Zukunft und macht Vorschläge für eine Integration strukturierter Rückversicherungskonzepte in das Solvency-II-Rahmenwerk.