Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften und Technische Regeln im Gesundheitswesen
Den Informationspflichten zu den Unfallverhütungsvorschriften nachkommen und zusätzlich über wichtige Technische Regeln informieren
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern wichtige Verordnungen und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften in der aktuellsten Fassung zugänglich zu machen (gemäß § 12 DGUV Vorschrift 1) und sie über die Inhalte zu unterweisen (gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1). Damit Arbeitgeber im Gesundheitswesen Beanstandungen oder Bußgelder bei behördlichen Kontrollen vermeiden, gibt es dieses praktische Aushangbuch – speziell abgestimmt auf die Erfordernisse im Gesundheitswesen.