Bankbilanzierung nach HGB und IFRS
Hartmut Bieg, Gerd Waschbusch
Kredit? und Finanzdienstleistungsinstitute haben aufgrund ihrer besonderen Geschäftstätigkeit und ihrer Sonderstellung in der Volkswirtschaft Vorschriften für die externe handelsrechtliche Rechnungslegung anzuwenden, die sich von den Vorschriften für Unternehmen anderer Branchen in vielen Bereichen unterscheiden. Die wesentlichen institutsspezifischen Vorschriften sind in den §§ 340–340o HGB sowie in der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) verankert. Dieses Handbuch setzt sich mit den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Kredit? und Finanzdienstleistungsinstitute einerseits und mit entsprechenden IFRS-Vorschriften andererseits auseinander. Neben den durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vorgenommenen Veränderungen des HGB finden insbesondere auch die Änderungen des HGB durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) Berücksichtigung. Ausführlich dargestellt wird zudem die Bewertung von Finanzinstrumenten nach dem neuen IFRS 9, der ab dem Jahr 2018 anzuwenden ist.
war bis zum Jahr 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insb. Bankbetriebslehre, an der Universität des Saarlandes.
ist seit dem Jahr 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insb. Bankbetriebslehre, an der Universität des Saarlandes.