Barrierefreie Gestaltung von Kontrasten und Beschriftungen.
Dietmar Böhringer
Die „DIN 32975 – Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“ vom Dezember 2009 wird das Bauen in Deutschland nachhaltig verändern. Baukörper, bei denen nicht alle Treppenstufen-Vorderkanten normgerecht markiert sind, bei denen die korrekten Kontraststreifen an Glastüren oder -wänden fehlen, bei denen Beschriftungen zu klein oder zu kontrastarm gestaltet sind, können nicht mehr das Prädikat „barrierefrei“ erhalten. Zum „Öffentlichen Raum“ gehören nicht nur „Öffentliche Gebäude“, sondern auch z. B. Gaststätten und Hotels, Arztpraxen oder Banken.Was im physikalischen Teil der Norm zur Berechnung von Kontrasten und Schriftgrößen angeboten wird, ist schwer nachvollziehbar. Das Planen normgerechter Kontraste ohne großen finanziellen Aufwand ist damit kaum machbar. Das Fachbuch schließt diese Lücke: Ein umfangreiches Tabellenwerk ermöglicht es, Kontraste mit handelsüblichen Farbfächern zu ermitteln. Anhand eindrucksvoller Beispiele beschreibt der Autor die Gefahren auch für nicht behinderte Fußgänger, wenn versäumt wurde, „sehbehindertengerecht“ zu bauen.