Bauen mit Verbrauchern
Rechtssichere Verträge, Vereinbarungen und Musteranschreiben
Guido Sandmann
Das neue BGB-Bauvertragsrecht ist vor allem ein Verbraucherrecht: Zahlreiche Paragraphen wurden geändert bzw. neu geschaffen, um die Position des Verbrauchers zu stärken. Insbesondere wurden dazu die Hinweis- und Informationspflichten des Auftragnehmers erweitert. Zum Beispiel müssen Auftragnehmer Bauherren, die Verbraucher sind, bei Vertragsschluss über ihr Widerrufsrecht oder die Folgen einer Abnahmeverweigerung informieren.
Damit Bauunternehmer und Bauhandwerker mit Verbrauchern auch nach neuem BGB-Bauvertragsrecht sicher Verträge schließen und abwickeln können und dabei ihren Informationspflichten nachkommen, gibt es jetzt die Formularmappe „Bauen mit Verbrauchern“. Diese enthält neben Werk- bzw. Bauverträgen auch Vereinbarungen, Musterschreiben, Checklisten und Protokolle für den gesamten Schriftverkehr mit Verbrauchern während eines Bauprojekts.