Bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Rettung von Tieren bei Bränden in Intensivtierhaltungsanlagen
Carsten Schenke
Bundesweit kommt es regelmäßig zu verheerenden Brandereignissen in Anlagen der Intensivtierhaltung. Diese offenbaren die dringende Notwendigkeit geeigneter baulicher Anpassungen und von entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, welche im Brandfall den Schutz von Tieren gewährleisten können. Gleichwohl fehlt es noch immer an bundeseinheitlichen Spezialvorschriften zum baulich-technischen Brandschutz in Tierhaltungsanlagen, die bei der Anlagengenehmigung zu beachten wären. Maßgeblich sind derzeit allein die brandschutzrechtlichen Generalklauseln der Landesbauordnungen. Diese werden jedoch bis dato in rechtswidriger und unzulässig wirtschaftsfreundlicher Weise angewendet. Diese Arbeit definiert einen rechtlichen Rahmen, der bei der Normauslegung zu berücksichtigen ist. Grundrechtliche und weitere verfassungsrechtliche Einwirkungen auf die Auslegung sowie bundesrechtliche Einflüsse können jedoch selbst bei gründlichster Prüfung die zuständigen Genehmigungsbehörden an ihre Grenzen führen.
Auch die Vorschriften zu betrieblich-organisatorischen Brandschutzanforderungen in den Bauvorlageverordnungen der Bundesländer bereiten dogmatische Schwierigkeiten. Ein wichtiges Anliegen des Buches ist es daher, auf den bestehenden Normierungsbedarf bezüglich des baulich-technischen und des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen hinzuweisen. Darüber hinaus werden konkrete Vorschläge zu Instrumentenwahl und -inhalt gemacht, um so auf rechtlicher Ebene zur Lösung der Brandschutzproblematik beizutragen.
Erkennbar sind auch Parallelen zum Tierschutzrecht in Bezug auf den Umgang mit Generalklauseln und den zum Teil unglücklichen Konkretisierungen der Allgemeinen Haltungsanforderungen durch die TierSchNutztV. Diese Parallelen werden in der Arbeit aufgezeigt und entsprechende Handlungsempfehlungen sowohl für die Brandschutzproblematik als auch für den Reformprozess im Tierschutzrecht unterbreitet.