BEFRAGUNG ZUR GEWALTVERANLAGUNG IM INNEREN DES DEUTSCHEN [s=f(P)^²]
ERHEBUNG ZUR „‚ORDNUNG‘ EINES ‚STAATES‘ ‚ÖFFENTLICHER GEWALT‘“ IM PLURAL GEPRÜFTER UND DENNOCH AHNUNGSLOSER SINGULARITÄTEN GEDOPPELTEN RECHTS
(SP: D) Sozialkritische Professionals: Deutschland, MARTINA KESSELINGNITZ, JACQUES LEBAUDY
Die Ent-Personalisierung bzw. -Persönlichung des Einzelnen bzw. aller Einzelnen geschieht „durch eine anonyme Macht“ deren Status gar keinen tatsächlichen Aggregatzustand besitzt, doch vor dessen fiktiver bzw. formulierter und stets strapazierter, kaum faßbarer Größe der Einzelne im Singular kapituliert, da im Plural an seinem eigenen Schlafittchen: „IM NAMEN DES VOLKES“ gepackt.
Diese MACHT „IM NAMEN DES VOLKES“ entlarvt sich bei genauer Betrachtung lediglich um EINE „FIXE IDEE“ WENIGER, in alle Köpfe jener – bereits mit der „Schulbildung“ – induziert, deren Verstand sich gemäß Kant’schem Primat noch nicht des Mutes bedient und später nicht mehr zu bedienen vermag, den eigenen Verstand einzusetzen zu dem Schluß zu gelangen: nicht eine „Gesellschaft“ prägt den einzelnen Menschen, sondern alle Einzelnen prägen die Gesellschaft. Dieses Gesetz können sie nicht verstehen, da sie dessen Ökonomie aus Ursache, Wirkung und Wechselwirkung nicht verstehen.