Beschränkungen der Verkäuferhaftung für Sachmängel im Kunst- und Kunstauktionshandel
Joris Nikolaus Großgerge
An der Schnittstelle von Kunst, Recht und Wirtschaft befasst sich diese Arbeit mit Beschränkungen der Verkäuferhaftung für Sachmängel im Kunst- und Kunstauktionshandel. Ein zentrales Problem der Praxis ist, dass Zuschreibungen die Gewissheit fehlt und Unechtheit schwer beweisbar ist. Gerade im Kunsthandel werden rechtliche Aspekte jedoch oft ausgespart: Schriftliche Verträge sind unüblich und Absprachen in der Regel wenig konkret. Der Erwerb von Kunstwerken ist gleichwohl immer in das Recht eingebunden. Für alle ab dem 1.1.2002 geschlossenen Kaufverträge gilt generell das Kaufrecht in seiner durch das Gesetz zur Reformierung des Schuldrechts erlangten Fassung. Die beteiligten Parteien können Rechtskonzepte entwickeln, die den spezifischen Problemen im Zusammenhang mit der gehandelten Ware nach ihrem Dafürhalten besser entsprechen. Diese Arbeit betont daher die zentrale Bedeutung der Beschaffenheitsvereinbarung, stellt den Käuferschutz im Spannungsfeld von Risiko und Vertrauen dar und untersucht die Möglichkeiten, auf bestehende Risiken und Probleme zu reagieren.