Betriebs- und Arbeitszeitmanagement in tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben
Arbeit und Soziales
Hermann Groß
Ein zentrales Ergebnis dieser Studie ist, dass die Tarifbindung von Betrieben nicht mit einem Mangel an Betriebszeit- und Arbeitszeitflexibilisierung verbunden ist. Das Gegenteil ist der Fall. In Relation zu den nicht tarifgebundenen Betrieben weisen die tarifgebundenen Betriebe in der für die Verlängerung von Betriebszeiten effektivsten Arbeitszeitform der Schicht- und Nachtarbeit (und – in deren „Schlepptau – der Sonntagsarbeit) deutlich höhere Beschäftigtenanteile auf. Hier sind demnach – trotz kürzerer vertraglicher Wochenarbeitszeiten der Vollzeitbeschäftigten – die Betriebszeiten deutlich länger als in den nicht tarifgebundenen Betrieben. Auch bei der für die Flexibilisierung von Betriebszeiten wohl effektivsten Arbeitszeitform der Arbeitszeitkonten, mit denen Arbeitsanfall und Arbeitskräfteeinsatz weitgehend reibungslos zur Deckung gebracht werden können, sind in den tarifgebundenen Betrieben deutlich höhere Beschäftigtenanteile feststellbar als in der Kontrastgruppe. Es kann somit nicht das Ausmaß, sondern muss die Regulierung von Arbeitszeitflexibilisierung sein, was tarifgebundene von nicht tarifgebundenen Betrieben unterscheidet. Diese Regulierung führt allerdings im Falle der Regelung von Arbeitszeitkonten zu einer stärkeren Berücksichtigung der Zeitsouveränität der Beschäftigten und im Falle von Überstundenarbeit zu einer Reduktion der bezahlten Überstunden und damit zu einer Verringerung der Formen von Überstundenarbeit, die sich auf die Beschäftigung negativ auswirken.