Beweidung von Offen- und Halboffenbiotopen
Eine adäquate Pflegemethode unter besonderer Berücksichtigung der FFH-Lebensraumtypen und Arten
Inke Rabe
Anlass
Von den in Schleswig-Holstein vorkommenden Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie benötigen ca. 1/3 eine unterschiedlich intensive Pflege, damit gemäß dieser Richtlinie der Fortbestand oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes gewährleistet werden kann. Darüber hinaus gibt es in den gemeldeten NATURA 2000-Gebieten
in einem großen Umfang landwirtschaftlich genutzte Flächen, die keinen FFH-Lebensraumtypen zugeordnet werden können, die aber aufgrund des Vorkommens von Arten des
Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie bzw. Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie oder Zugvogelarten gem. Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie gemeldet wurden. Der Fortbestand dieser Arten bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser Arten muss gemäß den NATURA 2000 Zielen sichergestellt werden. Dabei sind 12 von
58 FFH-Arten des Anhangs II und IV auf Offenlandbiotope angewiesen. Von den Vogelarten
des Anhangs I sind zwar nur wenige als reine Offenlandbewohner anzusprechen, die Mehrzahl entfällt auf Komplexbewohner, die jedoch in einem mehr oder weniger großen Umfang ebenfalls auf Offenlandbiotope angewiesen sind.
Aufgrund des damit verbundenen Flächenumfangs und der speziellen Anforderungen der zu
schützenden Arten stellt sich die Frage nach einer adäquaten Flächenpflege, die sowohl die
NATURA 2000 spezifischen Artenschutzaspekte als auch den Erhalt der Lebensraumtypen
gewährleisten kann. Es ist offensichtlich, dass eine Pflege im herkömmlichen Sinn, die sich
an den früheren Nutzungssystemen orientiert und durch Handarbeit, Mahd oder eine
Hüteschafbeweidung erfolgt, bei dem notwendigen Flächenumfang weder zu leisten und
noch zu finanzieren ist. Ebenso wenig kann eine mechanische Flächenpflege die vorhandene Artenvielfalt und den Ablauf dynamischer Prozesse sichern.