Blitzlichter auf das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Björn Hagen
Das gemeinsame Bundesmodellprojekt Inklusion jetzt! legt den Grundstein mit dafür, dass im Kontext der jahrzehntelangen Diskussion um die Inklusion nun die Praxis vorangeht. Damit die Kinder- und Jugendhilfe dem Schutz und den Beteiligungsrechten aller jungen Menschen gerecht werden kann, wurden die Weichen für eine »inklusive Lösung« gestellt. Die Zusammenführung der Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe wird auf Grundlage des im Juni 2021 verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in drei Stufen erfolgen.
Die vorliegende Veröffentlichung zum Thema Inklusion in den Erziehungshilfen I – Ansätze und Perspektiven in der Hilfeplanung stellt das Thema in drei Teilen vor: Mit den Schwerpunkten »Theoretische Ansätze und rechtliche Rahmenbedingungen«, »Fachliche Perspektiven« und »Pädagogische Konzepte« wird eine Verschränkung der Sichtweisen vorgenommen sowie eine Vernetzung der beteiligten öffentlichen und freien Träger mit der Wissenschaft und mit jungen Menschen und ihren Familien.