BTVG Bauträgervertragsgesetz
Stand: 1. März 2019
Raimund Pittl
Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) bezweckt den Schutz der Erwerber noch nicht fertiggestellter Objekte vor dem Verlust ihrer Vorauszahlungen in der Insolvenz des Bauträgers. Seit dem Erscheinen der zweiten Auflage dieses Kommentars sind einige bemerkenswerte höchstgerichtliche Entscheidungen ergangen, zudem haben sich in der Praxis zahlreiche, noch ungeklärte Fragen ergeben. All diese aktuellen Entwicklungen sind von großer Relevanz für Treuhänder, Bauträger, Erwerber, Kreditinstitute, Sachverständige und andere an Bauträgerprojekten beteiligte Personen.