Bürsten- und Pinselmacher/Bürsten- und Pinselmacherin
Ausbildungshilfen zur Ausbildungsordnung von 2017 für Ausbilderinnen und Ausbilder, Auszubildende, Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer, Prüferinnen und Prüfer
Ulrike Azeez, Kerstin Jonas, Brigitte Seyfried
Die bisher bestandene Ausbildungsordnung zum Bürsten- und Pinselmacher und zur Bürsten- und Pinselmacherin stammt aus dem Jahr 1984. Eine Modernisierung der Berufsausbildung war strukturell und inhaltlich erforderlich, um technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Veränderungen und Entwicklungen in der Bürsten- und Pinselherstellung gerecht zu werden. Auch wenn Herstellungsprozesse von Bürsten und Pinseln nach wie vor in hohem Maße handwerklich hergestellt werden, so haben sich technische Veränderungen im Sinne einer zunehmenden Automatisierung ergeben, die eine Anpassung von Ausbildungsinhalten sowie von Prüfungsbestimmungen dringend erforderlich machten. Mit der zunehmenden Produktvielfalt und -differenzierung sind die Anforderungen an Produktionsanlagen gestiegen. Die neue Ausbildungsordnung berücksichtigt die Veränderungen in den Arbeits- und Geschäftsprozessen dieser Branche und ermöglicht eine ganzheitliche Ausbildung, die zusätzlich zu den fachspezifischen Qualifikationen auch Lerninhalte aus dem Umweltschutz, zum Vorbereiten von Arbeitsabläufen und zum Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen berücksichtigt.