Bundesverfassungsgericht und Öffentliche Sicherheit
Martin H.W. Möllers, Robert Ch van Ooyen
Kaum eine Materie der Verfassungsrechtsprechung hat in den letzten Jahren eine solche Spruchdichte und auch -tiefe hervorgerufen wie das Politikfeld der Öffentlichen Sicherheit. Ob Lauschangriff und Rasterfahndung, Versammlungsfreiheit und Online-Durchsuchung, ob Vorratsdatenspeicherung und Sicherungsverwahrung, Europäischer Haftbefehl und Luftsicherheitsgesetz, Bundeswehreinsatz out of area und im Innern – aber auch „Kopftuch“ im Öffentlichen Dienst: durch den populären Ruf nach mehr „Sicherheit“ hat sich das Bundesverfassungsgericht wie selten zuvor herausgefordert gesehen, Parlament und Regierung Grenzen zu ziehen. Dabei ist es selbst an die Grenzen der Verfassungsrechtschöpfung gedrungen und hat zugleich erhebliche Zugeständnisse gemacht.
Dieser Prozess hat sich vorerst konsolidiert, sodass eine erste Bestandsaufnahme möglich ist. Schon jetzt werden Kontinuitäten und Brüche in der Rechtsprechung deutlich; längst haben sich dabei die Konfliktlinien in den europäischen Bereich (EuGH und EGMR) verlängert.