Bundesverfassungsgericht und Organisierte Interessen II.1
Verbände des Wirtschafts- und Arbeitslebens sowie Natur-/ Tierschutz und Umwelt-Vereinigungen
Thomas Gawron
Das Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Organisierten Interessen ist in rechtssoziologischer Perspektive selten untersucht. Thomas Gawron markiert Konstellationen von Mobilisierung, Entscheidung und Implementation. Gegenstand seiner Untersuchung sind Politische Parteien, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gemeinsamer Bundesausschuss im Gesundheitswesen, Tarifpartner von Kapital und Arbeit sowie Naturschutz- und Umweltverbände.
Die Untersuchung ist von den Fragen geleitet, unter welchen Bedingungen die Mobilisierung gelingt, welche Entscheidungs-Tenorierung das Bundesverfassungsgericht wählt und wie sich Implementationsprozesse gestalten. Die implizit verfolgte Frage lautet, ob und inwieweit das Verfassungsgericht die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie Organisierter Interessen stärkt, bestätigt oder abschwächt.
Die Steuerungsintentionen des Gerichts erfolgen gegenüber den Politischen Parteien und den Tarifpartnern von Kapital und Arbeit sowohl prozedural wie materiell. Gegenüber dem Gesundheitswesen und den Naturschutz- und Umwelt verbänden hält sich das Gericht abstinent. Gegenüber Kirchen und Religionsgemeinschaften verstärkt es deren Autonomie. Die Ergebnisse verfassungsgerichtlicher Judikate rufen differenzierte Antworten in den policy-Feldern der betroffenen organisierten Interessen hervor.