COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz und weitere Regelungen
Corona-Gesetze
Ferdinand Rau
Das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen – das sind die Ziele des „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes“. Mit dem Gesetzespaket werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen.
Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Vertragsärzte und Pflegeeinrichtungen werden unterstützt, um die Auswirkungen der Corona-Epidemie schultern zu können. Krankenhäuser werden so in die Lage versetzt, die Versorgungskapazitäten für eine wachsende Anzahl von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion bereitzustellen. Ebenfalls abgefedert werden Honorareinbußen der niedergelassenen Ärzte. Auch Pflegeeinrichtungen werden befristet von Bürokratie entlastet und ebenfalls finanziell unterstützt.
Alle diese Punkte werden in der Sonderedition behandelt.
Neben einer kurzen zusammenfassenden Information zu den Regelungen des „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes“ sind entsprechende Gesetzestexte und Verordnungen abgedruckt, z. B. die DIVI IntensivRegister-Verordnung