Darf der Staat ohne Ermessen einem Menschen Leid zufügen
Stefanie Wätzel
Es handelt sich um die Folgeveröffentlichung zu der Broschüre „Ein mikroökonomischer Ansatz für mehr Gerechtigkeit“. Ich habe mich zu diesem Titel durchgerungen, da die Ausübung des Ermessens in der Verwaltungspraxis m.E. seit 2012 rechtswidrig verletzt wurde und nicht einmal der Versuch einer juristischen Mediation oder außergerichtlichen Schlichtung vom öffentlichen Dienstherrn in Erwägung gezogen wurde und damit dem Grunde nach sogar das, was im EUR-Recht üblich geworden ist, bekannt zu sein scheint. Anderes auch nicht, wie, dass die Hugenotten eine Minderheit sind, den Prominenten Vertreter dieser Minderheit von mir durch Zitat des ehemaligen Chef des Bundeskanzleramtes, Verteidigungsministers und Innenministers und Chef der sächsischen Staatskanzlei im Buch „Außenhandel in Krisen- und Konfliktzeiten“ ausreichend gewürdigt wurde.