Das Erste-Hilfe-Paket
Laut DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsschutzgesetz gilt, dass bei Unfällen unverzüglich Erste Hilfe geleistet werden muss.
Doch 80 % der Menschen wissen im Notfall nicht, was zu tun ist. Das ergab eine Untersuchung im Auftrag des DRK. Damit Ersthelfer und Beschäftigte im Ernstfall auf einen praktischen Helfer zurückgreifen können, der ihnen die notwendige Handlungssicherheit gibt, gibt es das „Notfall-Handbuch zum Aushängen“. Bild für Bild und Schritt für Schritt werden alle wichtigen Maßnahmen dargestellt – ohne unnötige langatmige Erläuterungen oder langes Suchen alle Informationen auf einen Blick!
Zudem müssen Erste-Hilfe-Maßnahmen gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert und 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist dies jedoch nicht mehr datenschutzkonform, da im Verbandbuch besondere personenbezogene Daten in Form von Gesundheitsdaten für jeden zugänglich sind. Jeder Verbandkasten sollte daher mit unserer neuen und rechtssicheren Dokumentationshilfe ausgestattet sein.