Das erstinstanzliche Verfahren im allgemeinen Staatshaftungsrecht
Darstellung und Vergleich der Regelungen von Bund und Kantonen sowie Reformvorschläge de lege ferenda
Fabian Grähwiler
Das schweizerische Staatshaftungsrecht ist föderalistisch aufgebaut. Bund und Kantone regeln ihre eigene Haftung grundsätzlich autonom. Folglich bestehen mindestens 27 Haftungsordnungen, die auch das Staatshaftungsverfahren eigenständig ordnen. Dabei lassen sich grundsätzlich drei Verfahrensarten mit je unterschiedlichen Vorverfahren unterscheiden: das Verwaltungsverfahren, das verwaltungsrechtliche und das zivilrechtliche Klageverfahren. Diese drei Typen von Verfahren unterscheiden sich in verschiedenster Hinsicht, insbesondere was die Zuständigkeiten, Fristen, Verfahrensmaximen oder Kosten betrifft. Im vorliegenden Werk werden die drei Verfahrensarten mit Blick auf die Staatshaftung detailliert dargestellt und verglichen. Anschliessend werden Vorschläge gemacht, wie das Staatshaftungsverfahren de lege ferenda ausgestaltet sein sollte.