Das neue Begutachtungsassessment (NBA) der Pflegeversicherung
Joachim Berga
Mit der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II zum 1. Januar 2017 tritt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff auf den Plan. Er berücksichtigt künftig den Aspekt der Selbstständigkeit, unabhängig davon, ob diese mit Hilfsmitteln erreicht wird oder wie lange die selbstständige Durchführung einer Tätigkeit dauert. Sie gilt nunmehr als Gradmesser für die Vergabe der neuen Pflegegrade. Die Schulungseinheit erklärt das Procedere und die Inhalte des hierfür notwendig gewordenen neuen Begutachtungsassessments (NBA) der Pflegeversicherung.