Das Pflegegutachten
Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung. Mit Checklisten für den Pflegebedarf
Stefan Palmowski
Alle Pflegeansprüche sichern!
Wer pflegebedürftig ist, benötigt in erster Linie persönliche Unterstützung durch Familie und Freunde – aber häufig auch eine (kosten-)aufwendige Unterstützung durch Fachpflegekräfte. Die bekommt aber nur, wer per Gutachten als
pflegebedürftig eingestuft wurde. Dazu kommt ein Gutachter ins Haus und prüft, wie selbstständig oder unselbstständig der Betreffende ist – seit 2017 anhand völlig neuer Kriterien. Der aktuelle Ratgeber bietet die optimale Vorbereitung auf diesen alles entscheidenden Termin, von der Antragstellung über die Begutachtung bis zur Bewilligung.
• Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig. Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhalten möchte, muss das 2017 geänderte Begutachtungsverfahren durchlaufen.
• Fünf Pflegegrade: Welche Kriterien für die Pflegebedürftigkeit wichtig sind
• Alle Regelungen einfach und verständlich erläutert
• Extra: Checkliste zur bestmöglichen Vorbereitung auf den Gutachtertermin. Mit dieser Liste prüft auch der Gutachter!