Das Protokoll „Berglandwirtschaft“ der Alpenkonvention
Paul Kuncio, Sebastian Schmid
Das Protokoll „Berglandwirtschaft“ ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der zwischen den Alpenanrainerstaaten und der Europäischen Union abgeschlossen wurde. In Österreich ist er seit 2002 grundsätzlich unmittelbar, dh wie ein einfaches Bundes- oder Landesgesetz, anzuwenden. Besondere Bedeutung erlangt das Protokoll als Teil des Unionsrechts, weil auch das Sekundärrecht der Union seinen Vorgaben entsprechen muss.
Übergeordnetes Ziel des Berglandwirtschaftsprotokolls ist die Erhaltung und Förderung einer standortgerechten und umweltverträglichen Berglandwirtschaft. Diese wird nicht nur in ihrer Produktionsfunktion wahrgenommen, sondern als Trägerin von multifunktionalen Aufgaben, etwa als Pflegerin der Kulturlandschaft und als Faktor gegen Bodenerosion. Die zur Erreichung dieser Vorgabe vorgesehenen Maßnahmen betreffen typisches Landwirtschaftsrecht, also insbesondere Aspekte der Förderung und (finanziellen) Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten. Aus dem Protokoll ergibt sich insofern die eindeutige Verpflichtung, dass die natürlichen Standortnachteile der Berglandwirtschaft auszugleichen sind. Daneben enthält das Protokoll Vorschriften, die etwa dem Natur- und Raumplanungsrecht zuzurechnen sind.
Welche Vorgaben sich konkret aus dem Berglandwirtschaftsprotokoll ergeben und ob diese von Österreich und der Europäischen Union vollständig umgesetzt wurden, wird in sieben Beiträgen untersucht. Durch zusätzliches Material zur Entstehung des Protokolls und zu seiner Implementierung in die Rechtsordnungen der Vertragsparteien eröffnet der vorliegende Band erstmals einen umfassenden Blick auf diesen völkerrechtlichen Vertrag.