Das Stockwerkeigentum
Kommentar der Artikel 712a bis 712t
Amédéo Wermelinger
Die zweite Auflage des vorliegenden SVIT-Kommentars richtet sich weiterhin an den Juristen, die Immobilienfachleute und nicht zuletzt auch an interessierte Stockwerkeigentümer. Die erste Auflage hat rasch ein grosses Publikum gefunden. Die 2. Auflage ist aktualisiert und verarbeitet das teilrevidierte Sachenrecht, die Lehre und Rechtsprechung bis Sommer 2013. Das Werk profitiert zudem von den zahlreichen Erkenntnissen, die der Autor sowohl beim Verfassen des Zürcher Kommentars wie bei der konkreten Beratung in der Praxis gewonnen hat.
Etabliert
Der vorliegende SVIT-Kommentar hat innert kürzester Zeit seinen Platz als Standardwerk der Praxis und der Rechtsprechung gefunden. Es wurde sehr häufig vom Bundesgericht und von der kantonalen Rechtsprechung zitiert.
Praxisorientiert
Zahlreiche Beispiele aus der Praxis erläutern die Theorie und machen diese für alle Leser greifbar und verständlich.
Systematisch
Der Kommentar teilt die Materie systematisch ein und bildet diese in verständlicher Art und Weise in den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ab. Zahlreiche interne Verweise erlauben es dem Leser, die von ihm gesuchten Antworten vernetzt und im Gesamtkontext zu verstehen.
Aktuell
Sowohl die Teilrevision der Zivilprozessordnung wie jene des Sachenrechts und die Gesamtrevision der Grundbuchverordnung sind in das Werk eingeflossen. Die Lehre und die Rechtsprechung sind bis Ende Juli 2013 aktualisiert.
Dokumentiert
Sowohl die veröffentlichte als auch die unveröffentlichte Rechtsprechung des Bundesgerichts ist in den Kommentar eingeflossen. Zudem sind zahlreiche kantonale Entscheide aufgenommen, sowohl die publizierten (Tessin, Graubünden, Wallis, usw.) als auch zum Teil die Rechtsprechung, welche neu auf den Websites der Kantone heruntergeladen werden können.
Erfahren
Der Verfasser des vorliegenden SVIT-Kommentars hat bereits vor über 20 Jahren zum Stockwerkeigentum eine Doktorarbeit geschrieben. Seither hat er im Immobilienbereich Erfahrung gesammelt, sei es in Managementfunktionen, sei es in der Beratung. Er hat seither den Zürcher Kommentar und zahlreiche Beiträge verfasst. Seit mehreren Jahrzehnten setzt er sich also vertieft mit einer Materie auseinander, die ihm ans Herz gewachsen ist.
Bedeutend
Zwischen 2000 und 2010 hat sich der Wohnungsbestand im Stockwerkeigentum in der Schweiz von rund 230‘000 Einheiten auf rund 370‘000 Einheiten erhöht. Stockwerkeigentum ist ein Phänomen geworden, um den kein Praktiker mehr herum kommt.
Unverzichtbar
Wer durch seine Fachkompetenz am Markt Erfolg haben will, muss sich auf ein fundiertes Wissen abstützen können. Der vorliegende SVIT-Kommentar setzt sich das Ziel, ein solches Wissen zu vermitteln.