Das streitige Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters und seine Abfindung in der Gestaltungspraxis
Boris Bross
Kommt es im Gesellschafterkreis einer GmbH zu ernsthaften Streitigkeiten oder Zerwürfnissen, so steht nicht selten die Frage auf der Tagesordnung, ob und ggf. wie ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann. Das GmbHG enthält hierzu – auch nach der Reform durch das MoMiG im Jahre 2008 – in § 34 Abs. 2 GmbHG nur eine rudimentäre Regelung. Daher hat sich eine umfassende richterrechtliche Dogmatik zu diesem Fragenkreis gebildet. Die Arbeit bezweckt, diese Rechtsprechung zu systematisieren und für die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen brauchbare Ausschluss- bzw. Einziehungsklauseln aufzuzeigen. Daneben wird die nicht weniger praxisrelevante Frage untersucht, wie die dem auszuschließenden Gesellschafter geschuldete Abfindung gesellschaftsvertraglich modifiziert werden kann, damit der mit ihr verbundene Liquiditätsabfluss nicht den Bestand der Gesellschaft in Frage stellt. Hierbei stehen die Anforderungen durch die Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 30ff. GmbHG sowie die von der BGH-Judikatur gezogenen Grenzen privatautonomer Satzungsgestaltung im Vordergrund.