Datenqualität und Erhebungssorgfalt beim Vertrieb von Prepaidkarten im Mobilfunkbereich
Thomas Drucks
Im Februar 2010 berichtete das regionale Fernsehprogramm des Hessischen Rundfunks in einer wöchentlichen Informationssendung mit technischem Schwerpunkt über eine skandalöse Sicherheitslücke beim Vertrieb von Prepaidkarten. Die recherchierenden Journalisten des Beitrages hatten herausgefunden, dass Prepaidkarten für Mobilfunkgeräte offenbar ohne eine nähere Identitätsprüfung in jedem Supermarkt zu erwerben sind. Auch die Freischaltung so gekaufter Karten konnte nach Erkenntnissen der Informationssendung in vielen Fällen bequem und ohne nähere Prüfungen über das Internet erfolgen. Zur Veranschaulichung registrierten die Journalisten eine im Großmarkt erworbene Prepaidkarte erfolgreich auf den Namen eines Haustiers des Redakteurs.
Der Bericht zeigte weiter auf, dass mit Hilfe von falsch registrierten Prepaidkarten Stalker problemlos ihr Unwesen treiben können und auch schwerwiegendere Kriminalitätsformen, etwa das Zünden von Bomben, völlig unerkannt möglich sei. Das skandalöse war nun aus Sicht der Journalisten, dass es zwar eine eindeutige gesetzliche Regelung gebe, welche die Erhebung und Prüfung der Kundendaten vorsehe. Die zuständige Aufsichtsbehörde habe die verpflichteten Unternehmen sogar im Rahmen einer Amtsblattmitteilung hierauf hingewiesen. Aber weder die betroffenen Diensteanbieter, noch die zuständigen Behörden seien offenbar gewillt, Weiterführendes gegen diesen offensichtlich dennoch bestehenden Missstand zu unternehmen.