Dekontamination von Holzschutzmittel belastetem Holz. Teil 2: Verfahren zur Abreicherung.
WTA Merkblatt 1-9-13/D. Deutsche Fassung. Stand November 2013. Referat 1 Holz/Holzschutz.
Der frühere Holzschutzmitteleinsatz in Bauwerken sowie an Kunst- und Kulturgut kann heute eine ernst zu nehmende Gesundheitsgefährdung bedeuten. Holztragwerke und Bauteile wie Dachkonstruktionen, Balkendecken, Vertäfelungen und Fußböden wurden häufig zum Schutz mit Holzschutzmitteln gegen aktiven Insekten- oder Pilzbefall bekämpfend bzw. vorbeugend behandelt. Ebenso erhielten Ausstattungen, z.B. Altäre, Skulpturen, Möbel, Kirchenbänke oder Orgeln einen chemischen Holzschutz, der direkt oder indirekt ein Gefahrenpotenzial darstellt. Das WTA-Merkblatt richtet sich u. a. an Eigentümer, Planer, Handwerker, Restauratoren, Kirchbaupfleger und Museumsleiter. Die einzelnen Kapitel geben u.a. Hinweise auf Ansprechpartner, Institutionen und Literatur bezüglich der Gefährdungsbeurteilung und der Dekontaminationsverfahren. Es soll Hilfestellung beim Umgang mit kontaminierten Gebäuden und Objekten geben. Teil 1 gibt eine Übersicht der verwendeten Holzschutzmittel, Nachweis der Schadstoffe, Gefährdungsbeurteilung und Planung der Maßnahmen. Teil 2 zeigt auf Basis der im Teil 1 gewonnenen Erkenntnisse Möglichkeiten und Verfahren auf, die Belastung mit Holzschutzmitteln zu beseitigen bzw. zu reduzieren.