Der Fall Hindemith
Versuch einer Neubewertung
Günther Metz
Im Zuge der Eliminierung „kulturbolschewistischer Tendenzen“ stand nach 1933 auch Paul Hindemiths Werk am Pranger, der in den frühen 1920er Jahren dem nationalsozialistischen Verständnis zufolge „amoralische“ Operntexte geschrieben und den sakrosankten Richard Wagner verunglimpft hatte. Daraus, dass er als zweifelsfrei deutscher Komponist nicht gewillt war, seinen „undeutschen“ Werken abzuschwören, andererseits aber Mitte der 1930er Jahre unzweideutig „deutsche Musik“ schrieb, resultierte der „Fall Hindemith“. Furtwängler hatte sich für Hindemith öffentlich stark gemacht und der „Fall“ spitzte sich in dem Maße zu, in dem Hindemiths Werke, wann immer sie zur Aufführung kamen, einen demonstrativen Beifall der Zuhörer auslösten, so dass sich das NS-Regime schnell genötigt sah, ein generelles Aufführungsverbot zu verhängen.