Der Landesbetrieb
Rechtliche Konzeption in Nordrhein-Westfalen
Kristina Schaloske
Landesbetriebe werden bundesweit im Rahmen der unmittelbaren Landesverwaltung eingesetzt. Es handelt sich hierbei um organisatorisch verselbstständigte Einheiten, die überwiegend mit einer wirtschaftlichen Zielsetzung tätig werden. Bislang wurde diese Organisationsform lediglich in den Verwaltungsvorschriften zu der jeweiligen Landeshaushaltsordnung beschrieben. 2001 betrat der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber mit einer einfach-gesetzlichen Definition in § 14 a LOG Neuland. Das Hauptanliegen der Verfasserin besteht daher darin, neben der haushaltsrechtlichen vor allem auch die organisationsrechtliche Dimension des Landesbetriebs in Nordrhein-Westfalen zu erfassen und, unter anderem auch im Vergleich mit den übrigen Bundesländern, kritisch zu bewerten.