Der Ordre Public-Vorbehalt als Versagungsgrund der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung internationaler Schiedssprüche
Unter Berücksichtigung des deutschen, schweizerischen, französischen und englischen Rechts sowie des UNCITRAL-Modellgesetzes
María Elena Alvarez de Pfeifle
Für die Bedeutung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ist es eine zentrale Frage, wann staatliche Instanzen Schiedssprüche anerkennen und zur Vollstreckung zulassen und wann sie Schiedssprüchen diese Anerkennung versagen. Wichtigster und zugleich unbestimmtester Versagungsgrund ist der Verstoß gegen den Ordre Public. Entscheidend ist es dabei, in welchem Umfang Staaten von diesem Vorbehalt praktisch Gebrauch machen und welche Auswirkungen dies auf die Anerkennung und Vollstreckung internationaler Schiedssprüche hat. Mit diesen Fragen befasst sich diese Arbeit. Hierzu werden vergleichsweise Länder wie Deutschland, die Schweiz, Frankreich und England sowie das UNCITRAL-Modellgesetz herangezogen.