Der Syndikus-Steuerberater
Zum Spannungsfeld zwischen freiem Beruf und angestellter Tätigkeit
Helen Niemann
Die freien Berufe sind nicht nur in rechtlicher Hinsicht dynamischen Entwicklungen unterworfen und damit einhergehenden stetigen Rechtsänderungen ausgesetzt. Eine grundlegende Neuerung im Recht der freien Berufe der Steuerberater stellt die Zulassung der Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater dar. Das Steuerberatungsgesetz ermöglicht seit dem Jahr 2008 dem Beruf als Syndikus-Steuerberater nachzugehen. Demgegenüber war es beispielsweise Rechtsanwälten schon seit Jahrzehnten möglich, als Syndikusanwalt zu arbeiten, wobei zuletzt im Jahre 2016 das Zulassungsverfahren für die Syndikusanwälte grundlegend novelliert wurde. Diese Arbeit widmet sich den verschiedenen rechtlichen und praktischen Auswirkungen, die das Zusammenspiel der freiberuflichen Tätigkeit als Steuerberater mit der Tätigkeit eines Steuerberaters im Anstellungsverhältnis mit sich bringt. Insbesondere ein Vergleich mit der Rechtslage zum Syndikusanwalt verleiht diesen Fragestellungen Aktualität und Relevanz. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Analyse, ob und wie sich ein Syndikus-Steuerberater von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen kann.