Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Bernd Goldberg
Es gibt in den meisten deutschen Bundesländern keine
Rechtsvorschriften, Grundstücksentwässerungsanlagen einer
Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Die verbindliche Vorschrift der
Dichtheitsprüfung von Kleinkläranlagen nach ihrem Einbau wird von
bewilligenden Behörden und von den mit der Abnahme Beauftragten oft
nicht angewendet. Ein Kenntnisdefizit bei Behörden und
Abwasserzweckverbänden über Dichtheitsprüfungen an
Grundstücksentwässerungsanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik bietet selbsternannten Dichtheitsprüfern mit oft obskuren
Prüfungen Freiraum.
Der Leser findet Antworten auf die Fragen:
– Wie werden Dichtheitsprüfungen an
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Praxis durchgeführt
(Vorbereitung, Verfahren und Prüfungsanforderungen, Prüfgeräte,
Messgenauigkeit, Prüfprotokolle)?
– Welche Normen und Regelwerke zur Durchführung von
Dichtheitsprüfungen an Grundstücksentwässerungsanlagen gibt es?
– Wer darf und kann eine ordentliche
Dichtheitsprüfung vornehmen?
– Was ist zu tun, um für die Abforderung von
Dichtheitsprüfungen eine ausreichende rechtliche Sicherheit zu
schaffen?