Die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IPSAS/IFRS) auf ausgewählte Bilanzierungsprobleme der doppischen kommunalen Rechnungslegung
Andreas Glöckner
Im öffentlichen Rechnungswesen wird mit der Einführung der doppelten Buchführung (Doppik) auf der Grundlage des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) derzeit ein Paradigmenwechsel vollzogen. Parallel zur Überführung der Gebietskörperschaften von der rein zahlungsorientierten zu der ressourcenverbrauchsorientierten Rechnungslegung nehmen auch im öffentlichen Sektor Internationalisierungstendenzen zu. Bedeutsam für den Geltungsbereich der öffentlichen Kernverwaltungen ist hierbei das Standardsetzungsprojekt der „International Public Sector Accounting Standards“ (IPSAS) als Empfehlung zur weltweit einheitlichen Ausgestaltung des öffentlichen Rechnungswesens. Forschungsziel der vorliegenden Diplomarbeit ist es, ausgewählte Bilanzierungsprobleme der kommunalen Praxis mittels internationaler Rechnungslegungsstandards zu lösen. Neben den IPSAS finden hier – gemäß Willen des „International Public Sector Accounting Standards Boards“ (IPSASB) – auch die erwerbswirtschaftlichen „International Financial Reporting Standards“ (IAS / IFRS) als sog. Auffangvorschriften Berücksichtigung. Dabei liegt das konkrete Erkenntnisinteresse darin, die informatorischen Auswirkungen, die eine verpflichtende Einführung der genannten Standards in ihrem derzeitigen Entwicklungsstand auf die Bilanz von Städten und Gemeinden hätte, aufzuzeigen. Als Ausgangspunkt zur Beurteilung der Lösungen nach IPSAS (respektive IFRS) werden dabei die kommunalen Lösungen auf Basis des HGB als Vergleichsmodell herangezogen. Theoretisches Fundament der Analyse bilden die spezifischen Zwecke öffentlicher Rechnungslegung und ferner auch die Grundsätze ordnungsmäßiger öffentlicher Buchführung (GoöB), welche erstmalig in einem umfassenden Katalog zusammengetragen werden. Die Diplomarbeit soll dazu führen, dass das Konzept der IPSAS – unter kritischer Beachtung aller (noch) bestehenden Schwächen – als nächster Reformschritt für die kommunale Rechnungslegung in Deutschland wahrgenommen und verstanden wird.