Die besonderen Betreuungspflichten des Versicherungsmaklers in Deutschland und des Versicherungsbrokers in der Schweiz bei fonds- und anteilgebundenen Lebensversicherungen
Till Hannig
Die Bedeutung von sogenannten kapitaleffizienten Lebensversicherungen hat in den vergangenen Jahren, nicht zuletzt wegen eines langanhaltenden Niedrigzinsumfeldes, zunehmend an Bedeutung gewonnen und entsprechende Versicherungsbestände im Verhältnis zu „klassischen“ Lebensversicherungen stark anwachsen lassen. Bei anteilgebundenen Lebensversicherungen stellt sich mit Blick auf eine produktimmanente Nähe zu Kapitalanlageprodukten die Frage, ob Versicherungsbroker gegenüber Kunden spezielle fortlaufende Betreuungspflichten treffen. In einer vergleichenden Betrachtung wird die Rechtslage sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland näher beleuchtet und Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede herausgearbeitet. Dabei werden spezifische Betreuungspflichten des Versicherungsbrokers aufgezeigt und für die Praxis konkretisiert.