Die Disponibilität des Pflichtteils im familienrechtlichen Kontext
Verena Henrike Wallrabenstein
Pflichtteilsverzichtsverträge werden in aller Regel vereinbart, um den Erben vor unberechenbaren und die Erbmasse möglicherweise schädigenden Ansprüchen zu schützen. Dadurch wird oftmals auch versucht, die Unternehmensnachfolge zu sichern. Bei diesen Verträgen sind allerdings nicht selten Fälle einer gestörten Vertragsparität möglich, die denen bei Eheverträgen vergleichbar zu sein scheinen. In Rechtsprechung und Literatur wird daher seit geraumer Zeit diskutiert, ob die zu Eheverträgen entwickelte sog. Inhalts- und Ausübungskontrolle auch bei Pflichtteilsverzichtsverträgen Anwendung finden soll. Mit Blick auf diese Diskussion untersucht die Arbeit die grundrechtlich gewährleistete Disponibilität des Pflichtteils.