Die EU als Partnerin der Vereinten Nationen bei der Friedenssicherung
Zwischen universalen Normen und partikularen Interessen
Matthias Dembinski, Christian Foerster
Mit Beginn des neuen Jahrtausends rief die Europäische Union (EU) ihre Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ins Leben. Diese soll zur internationalen Friedenssicherung beitragen. Nach eigenem Bekunden will die EU mit ihren Interventionsfähigkeiten die Vereinten Nationen (VN) bei der Konfliktprävention und beim Krisenmanagement unterstützen. Dieses Engagement begann die EU in einer Umbruchsphase des Völkerrechts: Konzepte wie das der „menschlichen Sicherheit“ und das der „Verantwortung zum Schutz“ stellen neue und erweiterte Anforderungen an die Friedenssicherung. Um den wachsenden Aufgaben gerecht zu werden, haben die VN Aufgaben an Staaten und regionale Organisationen abgeben müssen, was Chancen aber auch Risiken birgt. Zwar können Konflikte so effektiver und auf regionaler Ebene bearbeitet werden, doch besteht die Gefahr, dass die internationale Friedenssicherung von den Interessen starker Staaten oder Regionalorganisationen abhängig wird. Wie sich die EU als Partnerin der VN verhält, entscheidet damit auch über die Akzeptanz der neuen völkerrechtlichen Normen.
Matthias Dembinski und Christian Förster gelangen in ihrem Report zu einer positiven Einschätzung des Beitrags der EU als Partnerin der VN bei der internationalen Friedenssicherung. Aufgrund der internen Strukturen der EU steht zu erwarten, dass sie sich überraschend oft im Auftrag der VN engagieren und dabei die Vorgaben des Sicherheitsrats beachten wird.