Die Formalisierung der konsensualen Erledigung nach § 153a StPO
Tobias Algasinger
Angesichts der massiven Ausweitung des materiellen Strafrechts in den letzten 50 Jahren machen die Strafverfolgungsorgane extensiven Gebrauch von der Einstellung nach § 153a StPO, um das steigende Verfahrensaufkommen zu bewältigen. Die damit einhergehenden Anwendungsdefizite (u.a. Transparenzmangel) sind mit denjenigen bei der Verständigung vor deren Kodifikation im Jahr 2009 vergleichbar. Die Dissertation verfolgt deshalb den Ansatz, diesen Defiziten durch einen Erkenntnistransfer von der streng formalisierten Verständigung auf die nicht formalisierte Einstellung zu begegnen. Anders als bisherige Reformvorschläge bleibt die Untersuchung dabei nicht materiell oder prozessual punktuell, sondern liefert einen umfassenden prozessualen Ansatz.