Die Glarner Wasserrechtsordnung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht
Alfonso C. Hophan
Während in anderen Kantonen das Wasserrecht vom öffentlichen Recht beherrscht wird, soweit dem Gemeinwesen das Verfügungsrecht über die Wasserkraft zukommt, beruht die Wasserrechtsordnung des Kantons Glarus auf dem privatrechtlichen Nutzungsrecht der Ufereigentümer. Dass diese seit vielen Jahren mit verschiedenen öffentlich-rechtlichen Begriffen (wie bspw. Konzession, Heimfall, ehehafte Rechte) in Verbindung gebracht wird, lässt ein genaues Verständnis für den historisch gewachsenen «Sonderfall» vermissen. Gestützt auf die Entstehung und Entwicklung der Glarner Wasserrechtsordnung, die geltenden Gesetze und Glarner Wasserrechtskonzessionen sowie die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts trifft dieses Buch notwendige Abgrenzungen und gibt Antworten auf die drängendsten sich stellenden Fragen zur Glarner Wasserrechtsordnung – gerade auch mit Blick auf deren geplante Revision.