Die Hausdurchsuchung sowie die Herausgabe und Beschlagnahme von Unterlagen im liechtensteinischen Strafverfahren
Anton Eberle
Die gegenständliche Dissertation setzt sich mit der Hausdurchsuchung, der Herausgabe und Beschlagnahme von Unterlagen im liechtensteinischen strafprozessualen Vorverfahren auseinander, wobei der Forschungsfrage nachgegangen wird, ob der Rechtsschutz bei der Hausdurchsuchung, der Herausgabe und Beschlagnahme von Unterlagen im liechtensteinischen Strafverfahren im Vergleich zur diesbezüglichen österreichischen und schweizerischen Rechtswirklichkeit angemessen oder einer effizienten Strafverfolgung hinderlich ist.
Nach einer kurzen Darstellung des strafprozessualen Vorverfahrens und der historischen Entwicklung der Rechtsgrundlagen werden die diesbezüglichen liechtensteinischen Gesetzesbestimmungen und die liechtensteinische Praxis mit der Rechtslage in den Nachbarländern Schweiz und Österreich verglichen. Sodann werden die Grundrechte, in die durch eine Hausdurchsuchung, eine Herausgabe und Beschlagnahme von Unterlagen eingegriffen wird, dargestellt und die Eingriffsvoraussetzungen erörtert. In einem weiteren Kapitel wird der Ablauf dieser Zwangsmassnahmen geschildert und auf Detailfragen, die sich in der Praxis ergeben haben, eingegangen.
Abschliessend werden im letzten Teil auch konkrete Verbesserungsvorschläge formuliert, was primär der Illustration der herausgearbeiteten Optimierungspotentiale und letztlich auch der Beantwortung der Forschungsfrage dient.